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Publiziert: 07 Mai 2021
Aktualisiert: 08 Nov. 2023

Hauswart:in

Die Hauswartung als Nebenkostenart ist nicht ganz einfach abzurechnen. Es gibt einiges zu beachten für die Nebenkostenabrechnung. Die Arbeit des Hauswarts, wie auch die Materialien, die für die Arbeit benötigt werden, können grundsätzlich auf die Mieter:innen umgelegt werden. Es gibt jedoch auch gewisse Kosten, die von der Verwaltung selbst bezahlt werden müssen. Weil eine detaillierte Aufführung aller Kosten sehr lang werden kann, ist in der Nebenkostenabrechnung meist nur "Hauswart:in" als Kostenpunkt aufgeführt. Die Mieter:innen haben jedoch das Recht, die genaue Abrechnung und die Belege einzusehen.

Oliver hale o Tv U7 Zmteic unsplash

Zulässige Hauswartkosten:

  • Bruttolohn (d.h. inklusive Sozialabgaben) des Hauswarts für folgende Tätigkeiten:
    • Reinigungsarbeiten im Haus und der Umgebung
    • Bedienung der Heizung
    • Kleinere Instandhaltungen, wie der Ersatz von Glühbirnen oder das Ölen von Schlössern (solange keine Spezialkenntnisse nötig sind)
  • Verbrauchsmaterialien, wie zum Beispiel Benzin für den Rasenmäher
  • Ferienaushilfen
  • Lohn bei Krankheitsausfall oder Unfall
  • Kosten für die Krankentaggeldversicherung


Unzulässige Hauswartkosten:

  • Bruttolohn für Verwaltungstätigkeiten und Reparaturen:
    • Wohnungsabnahme und -übergaben
    • Wohnungsbesichtigungen
    • Reparaturen in einzelnen Wohnungen
    • Reparaturen und Erneuerungen im Haus und der Umgebung
    • Koordination und Beaufsichtigung von Handwerkern und anderen Drittfirmen
  • Aufwand für Kommunikation und Sitzungen mit der Verwaltung
  • Leerstandsbewirtschaftung
  • Telefondienst für Reparaturmeldungen
  • Pikettdienst (24 Stunden-Service) für Reparaturmeldungen
  • Kontrollgänge für Reparaturen
  • Bereitstellung und Betrieb der technischen Anlagen (ausser Heizungsbedienung)

Als umstrittene Hauswartkosten gelten die Gratifikationen, wie zum Beispiel der 13. Monatslohn.

Die Arbeit des Hauswarts wird in einem Pflichtenheft geregelt. Dieses muss den Mietern auf Wunsch offengelegt werden. In der Nebenkostenabrechnung ist meist nur der Gesamtbetrag der Hauswartkosten aufgeführt. Als Mieter:in können Sie jedoch Auskunft über die einzelnen Tätigkeiten des Hauswarts mit dem genauen Aufwand in Stunden für ihre Liegenschaft beim Vermieter verlangen. Grundsätzlich gilt, dass unzulässige Kosten, selbst wenn der Aufwand unbestritten ist, vom Vermieter bezahlt werden müssen, da sie bereits mit der Nettomiete abgedeckt sind. Wichtig ist, dass bei Hauswarttätigkeiten, insbesondere wenn sie an externe Firmen ausgelagert sind, das Wirtschaftlichkeitsangebot beachtet werden muss. Wenn es zu Erweiterungen der Hauswartleistung kommt, die zu Mehrkosten führen, muss dies auf einem amtlichen Formular mitgeteilt werden.

Bei den Hauswartkosten ist das Verteilen der Kosten pro Wohneinheit als Umlageschlüssel am plausibelsten. Das heisst, jede Wohnung einer Liegenschaft zahlt den selben Anteil an die Hauswartkosten. Ist der Hauswart:in auch Mieter:in einer Wohnung in dieser Liegenschaft, muss er respektive sie ebenfalls einen Teil an diese Nebenkostenart bezahlen.