Suchen
Zevvy-icon-solar
Publiziert: 12 März 2020
Aktualisiert: 08 Nov. 2023

Was ist ein fairer Solartarif?

Die Solaranlagenbesitzer:innen verkaufen ihren internen Solarstrom an die Nutzer:innen. Für diesen Solarstrom wird ein Solartarif definiert. Die ZEV-Verantwortlichen haben die Freiheit ein Preismodel zu definieren. Bei zevvy wird folgendes Vorgehen am häufigsten angewendet:

  • In unserem Downloadbereich findet man ein Excel, mit welchem ein korrekter Solartarif berechnet werden kann.
  • Oder seit 1.1.2023 ist es möglich, 80% des lokalen Standardtarifes als Solartarif zu nutzen (Wenn Netzstrom 20 Rp./kWh kostet dann kostet Solarstrom 16 Rp./kWh).
  • Für kleine informelle Projekte wird oft ein vereinfachter Weg genutzt: Der Durchschnittstarif des Aussenbezugs wird errechnet. Davon wird z.B. 1Rp/kWh abgezogen, um auf den Solartarif zu kommen (Siehe Details unten.


Vereinfachte Berechnung

Wenn also für den Aussenbezug 20 Rp/kWh bezahlt wird, kostet der Solarstrom 19 Rp/kWh. Diese Lösung ist einfach, unkompliziert, fair, transparent, schnell und eignet sich für kleine Projekte mit weniger als 20 durchschnittlichen Wohnungen. Für grössere Projekte mit Mieter jedoch, lohnt es sich die detaillierteren Ausführungen weiter unten durchzulesen, um mit Sicherheit einen gesetzeskonformen Solartarif bestimmen zu können.

200312_ZEV_Mieterschutz_Solartarif_vereinfacht_1.1
Gesetzliche Grundlagen

Im Energiegesetz (EnG 730.0) gibt es nur einen Hinweis, dass der Bundesrat in der Verordnung, Bestimmungen erlassen kann, um Mieter und Pächter vor Missbräuchen zu schützen.

In der Energieverordnung werden zwei Orientierungspunkte für den Solarstrom definiert, um Fantasiepreise zu verhindern:

  • Gestehungskosten: Der Preis für den Solarstrom soll sich an den Investitionen in die Solaranlage orientieren.
  • Aussenbezug: Der interne Solarstrom soll nicht teurer sein, als der vom öffentlichen Netz bezogene Strom.

Die Einnahmen aus der Einspeisung des Solarstroms ins öffentliche Netz (Rücklieferung) muss beim internen «Solartarif» abgezogen werden. Des Weiteren gibt es eine spezifische Mieterschutzbestimmung. Wenn ein Bauherr in eine Solaranlage investiert, muss er die Hälfte des eigentlichen Gewinnes an die Mieter:innen verteilen. Diese Bestimmung gilt somit nicht für Baugenossenschaften oder Stockwerkeigentümerschaften.

200312_ZEV_Mieterschutz_Solartarif_1.1
Rechtliche Grauzonen

Es gibt diverse Grauzonen, bei welchen die Regeln je nach Situation sehr unterschiedlich ausgelegt werden können. Was nicht im Gesetz definiert ist, sollte möglichst in einem Vertrag festlegt werden, um Risiken zu reduzieren und für klare Spielregeln zu sorgen (Siehe Downloadbereich von zevvy).

Graubereiche, welche vertraglich konkretisiert werden, betreffen:

  • Die Verwaltungskosten für die Abrechnung
  • Die Verwaltungskosten bezüglich Messdatendienstleistungen
  • Die Definition der Kapitalkosten
  • Ob die Berechnungen und Quellen jeweils mit den Produktions-, Gestehungs-, und Rücklieferungsdaten des vergangenen, aktuellen oder nächsten Jahres gemacht werden.
  • Die Zuweisung von Kosten eines Bauprojekts. Gewisse Kosten, z.B. der Gebäudetechnik, können bei den normalen Hausinstallationen oder der Solaranlage angerechnet werden. Diese Zusammenstellung ist stark dehnbar und somit auch die Gestehungskosten.

Einige dieser Punkte werden im Leitfaden für Eigenverbrauch oder im VEWA Modell diskutiert (Siehe Downloadbereich von zevvy). Darunter finden sich folgende Annahmen:

  • Betriebskosten können für 3-4 Rp/kWh angerechnet werden
  • Die Abschreibedauer beträgt 25 Jahre
  • Der Referenzzinssatz beträgt 1.50%
  • Der Risikozuschlag beträgt 0.50%
  • Verrechenbare Verwaltungskosten = 3% der Stromkosten
  • Weitere
Allgemeine Faustregeln aus der Praxis

Was nicht im Gesetz definiert ist, kann vertraglich definiert werden. Um den Solartarif festzulegen, sollte jedoch als Faustregel zwischen zwei Projektkategorien unterschieden werden:

Übliche Projekte mit weniger als 20 durchschnittlichen Wohnungen:

In diesem Fall sind die oben erwähnten Faktoren und Annahmen oft überproportional dehnbar, im Verhältnis zu den Solareinnahmen. Wenn alle Faktoren der Gestehungskosten sehr grosszügig ausgelegt werden und möglichst viele gemeinsame Baukosten als Solaranlagenkosten definiert werden, sind die Gestehungskosten oft viel höher, als der von aussen bezogenem Strom. Somit lohnt es sich eine einfache und faire Regel umzusetzen, wie z.B. via Berechnung des Durchschnitttarifes minus 1-2 Rappen, wie dies ganz oben erklärt wurde.

Grossprojekte, insbesondere:

  • Bei mehr als 20 durchschnittlichen Wohnung
  • Mit Leistungspreisen
  • Bei Gewerbe- oder Dienstleistungsbezügern
  • Bei stark gemischter Mieterschaft mit sehr unterschiedlichem Strombedarf (Wie z.B. ein Shopping-Center mit darüberliegenden Wohnungen)
  • Falls der Solaranlagenbesitzer:in diesbezüglich verunsichert ist und auf Nummer sicher gehen möchte

In diesen Fällen lohnt es sich den Solartarif jedes Jahr von einem Spezialisten neu berechnen zu lassen. Möglich ist auch die Nutzung eines ausführlichen Exceltools (Siehe Downloadbereich von zevvy).


Haftungsausschluss:
zevvy übernimmt keine rechtliche Verantwortung, für die in diesem Artikel gemachten Angaben, Quellen, Annahmen und Faustregeln.
Überzeugen Sie sich selbst

Wenden Sie die oben erwähnte Theorie direkt mit unserer Online-Software an. Nach der Registration haben Sie 10 Tage Zeit, zevvy kostenlos auszuprobieren. Wir helfen Ihnen, dieses komplexe Thema mit wenigen Klicks normgerecht umzusetzen.