Suchen
Zevvy-icons-yellow-1080px-137
Publiziert: 22 März 2022
Aktualisiert: 08 Nov. 2023

Wasser- und Wärmezähler

Vorab sollen die drei relevantesten Begriffe VEWA, Wasser- und Wärmezähler definiert werden. VEWA beschreibt die verbrauchsabhängige Energie- und Wasserkostenabrechnung. Ein Wasserzähler misst den Wasserverbrauch und stellt die Basis für die Wasserrechnung dar. Mithilfe des Warmwasserzählers, also einem Messgerät, kann das Volumen der durchflossenen Wassermenge bzw. der Wasserstrom gemessen werden.

Ein Warmwasserzähler, der dem direkten Verkauf von Warmwasser mit einem dazugehörigen Tarif dient, muss alle 5 Jahre in einer Eichstelle geeicht werden. Handelt es sich bei dem Warmwasserzähler jedoch um einen Zähler, welcher zur Verteilung von Warmwasserkosten unter den Bürger:innen eingesetzt wird, entfällt diese Eichpflicht. Die zuletzt beschriebenen Wasserzähler, müssen jedoch die Anforderungen der Verordnung über Messgeräte für thermische Energie (SR 941.231) erfüllen.

Regulierbarkeit und Individuelle Messung

Jede Nutzeinheit muss mit Geräten zur Wärme-, Kälte- oder Wasserverbrauchserfassung ausgestattet sein. Wichtig ist dabei, dass Wärme- und Warmwasserzähler die Anforderungen der Verordnung des EJPD (Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement) über Messmittel für thermische Energie (SR 941.231) erfüllen müssen. Hierzu zählt beispielsweise, dass alle Räume mit automatischen und individuell einstellbaren Regelorganen ausgestattet sein müssen. Ermöglichen die einzelnen Teilflächen innerhalb eines zentral versorgten Gebäudes diese Ausstattung nicht, müssen die einzelnen Teile nach 100% Festschlüssel, also Fläche oder Raumvolumen, abgerechnet werden. Abweichungen zu dieser Vorgehensweise gibt es bei Wärmeverteilsystemen und Gebäuden mit Klimaanlagen. Bei Ersteren muss die Heizungsanlage korrekt eingestellt sein und ein hydraulischer Abgleich der Verteilnetze vorliegen. Letztere müssen über ein Fenster mit aussenliegendem Sonnenschutz verfügen. Kontrolliert werden beide von der Bauleitung und den beteiligten bzw. beauftragten Unternehmen.

Quelle:

https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/48829.pdf