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Publiziert: 04 Okt. 2021
Aktualisiert: 08 Nov. 2023

Verbrauchsabhängige Energie- und Wasserkostenabrechnung (VEWA)

Das Modell der verbrauchsabhängigen Abrechnung von Energie- und Wasserkosten (VEWA) schafft Vereinheitlichung, Transparenz sowie einen Anreiz für den bewussten Umgang mit den Ressourcen. Seit 2018 löst es das bisherige Abrechnungsmodell zur verbrauchsabhängigen Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung (VHKA) und das Berechnungsmodell zur verbrauchsabhängigen Wasserkostenabrechnung (VWKA) in der Anwendung auf Neubauten ab und fasst diese Richtlinien zusammen. Zusätzlich wird aufgrund der guten Wärmeisolation neuer Gebäude auf den bisher angewandten Lageausgleich verzichtet.

VEWA-Modell beim Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)

Das Abrechnen von Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch (ZEV) wurde in das VEWA-Abrechnungsmodell integriert. Dies, da seit anfangs 2018 bei Mehrparteienhäusern mit Verbrauch von selbst produziertem Strom (aus Photovoltaik oder anderen Energiequellen) die Eigentümerschaft, respektive deren Verwaltung, für die Messung und Abrechnung des Stromverbrauches verantwortlich sein kann.

Je nach Kanton unterscheidet sich die Pflicht und Einrichtung der Messgeräte zur verbrauchsabhängigen Abrechnung von Energie- und Wasserkosten. Das Abrechnungsmodell kann für alle Nutzeinheiten, ob Mietobjekt, Stockwerkeigentum oder Hauseigentum, angewendet werden.

Noch mehr Informationen

Laden Sie das öffentlich-zugängige Dossier vom Bundesamt für Energie (BFE) herunter: Abrechnungsmodell-VEWA