zevvy für Planer:innen

Suchen Sie nach einer Abrechnungslösung für Heiz- und Nebenkosten, die Sie an Ihre Bauherrschaft offerieren können? Genau das bieten wir Ihnen mit zevvy.

Unsere Online-Software erfüllt die normativen Anforderungen an eine moderne Abrechnungslösung, unabhängig ob es sich um einen Bestandes- oder einen Neubau handelt.

- Kostengünstige und zuverlässige Abrechnungslösung für Heiz- und Nebenkosten.

- Normkonforme, professionelle Abrechnungen nach dem VEWA-Abrechnungsmodell.

- Systemunabhängig und somit kompatibel mit bestehenden Anlagen.

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Zukunftsfähige Abrechnungslösung

Unsere Online-Software deckt die vorgeschriebenen Anforderungen ab, die für eine Abrechnungslösung in der Schweiz verlangt werden. Der Leistungsumfang kann zudem an die Wünsche Ihrer Bauherrschaft angepasst werden. Oft sind im Projekt bereits Energiedaten vorhanden welche man mit zevvy kombinieren kann. Sobald bereits Verbrauchsdaten (Messdaten) auf Grund von Energiemonitoring, Leistungsmanagement, Solaranlagenmessung oder Gebäudetechnikgeräten bestehen, klären wir für Sie gerne ab, ob zevvy ohne zusätzliche Geräte direkt verwendet werden könnte.

Beliebt sind folgende Varianten:

Variante 1: Kostengünstige Lösung: (Oft angewendet bei kleinen Projekten)

- Der Bauherr, eine Ansprechperson oder eine beauftragte Verwaltung registriert sich selbstständig auf zevvy und kann einen Einführungstermin mit uns buchen.

- Die Messdaten werden von der technischen Ansprechperson mit zevvy verbunden (Informationen für Entwickler:innen)

- Der Bauherr, eine Ansprechperson oder eine beauftragte Verwaltung rechnet selbstständig ab

Variant 2: Komplettlösung:

- Melden Sie sich bei uns und wir vermitteln einen Dienstleistungspartner, welcher mittels zevvy für Sie abrechnet.

Variant 3: Dienstleistungspartner werden:

- Testen Sie zevvy 10 Tage lang kostenlos indem Sie sich selbstständig registrieren.

- Die Messdaten können von Ihnen mit zevvy verbunden werden (Informationen für Entwickler:innen).

- Oder buchen Sie einen Termin mit uns für weitere Informationen.

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Kostenlose Beratung

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, was zevvy alles kann. Buchen Sie noch heute eine kostenlose Einführung.

Textbausteine für Ausschreibungen

Folgend zeigen wir Ihnen einige Textbausteine, welche Sie bei Ausschreibungen anwenden können (*).

Ausschreibung für eine verbrauchergerechte Abrechnung von:

- Raumwärme

- Warmwasser

- Kaltwasser

- Solarstrom (ZEV)

Gesetzliche Grundlage

Vorschriften gemäss kantonalen Energiegesetzen und eidgenössische Verordnungen über Messwesen sind einzuhalten. Dies gilt auch, wenn diese in der Offertenanfrage nicht explizit behandelt werden. Die eingesetzten Messeinrichtungen müssen die technischen Anforderungen des Bundesgesetzes über das Messwesen (METAS) und der MID erfüllen.

Grundsätze

In den meisten Kantonen sind neue Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung mit 5 oder mehr Nutzeinheiten mit Einrichtungen zur Erfassung des individuellen Wärmeverbrauchs für Heizung und Warmwasser auszurüsten. Auch bei Bestandesbauten wird eine verbrauchergerechte Abrechnung angeraten. Damit steigert die Energieeffizienz der Bewohner:innen und es wird eine faire Aufteilung von Kosten garantiert.

Bei der Wahl der Lösung für Energiekostenabrechnung ist darauf zu achten, dass keine unnötigen Abhängigkeiten des Bauherren entstehen. Insbesondere ist eine hardwareunabhängige Software zu benutzen und geschlossene proprietäre Systeme zu vermeiden. Energienebenkosten erstellen soll einfach und übersichtlich sein. Korrespondenzen über Nutzerwechsel oder Datenauslesung sollen durch digitale Lösungen vermieden werden.

Anzahl Messgeräte (Wärme)

Laut VEWA Richtlinien wird empfohlen, mindestens folgende Wärmemessungen zu machen:

- 1 x pro Nutzeinheit (z.B. Wohnung, Disporaum, Hobbyraum, Einstellhalle o.ä.)

- 1 x pro Wärme-Abzweigung (z.B. falls Wärme für Warmwasser abgezweigt wird)

Anzahl Messgeräte (Wasser)

Laut VEWA Richtlinien wird empfohlen mindestens folgende Wassermessungen zu machen:

- 1 x pro Nutzeinheit (z.B. Wohnung, Disporaum, Hobbyraum, Einstellhalle o.ä.).

Anzahl Messgeräte (Strom, ZEV)

Laut VEWA Richtlinien wird empfohlen, mindestens folgende Strommessungen zu machen:

- 1 x pro Nutzeinheit (z.B. Wohnung, Disporaum, Hobbyraum, Einstellhalle o.ä.).

- 1 x pro Systemgrenze zu Verteilnetzbetreiber als Ausgleichsmessung direkt hinter dem Zähler des Betreibers.

Optional wird angeraten, einen zusätzlichen Zähler bei der Solarstromproduktion zu verbauen.

Weitere Anmerkungen zu Ausschreibungen

Ist ein koordinierender übergeordneter Gebäudetechniker oder Gebäudetechnikerin involviert? Falls nicht, dann sollten die Geräte und Datenschnittstellen in der Ausschreibung exakt formuliert werden. Gerne vermitteln wir Ihnen einen kompetenten Techniker mit zevvy-Kenntnissen in Ihrer Nähe.

Falls Sie Fragen zur Ausschreibung von Nebenkostenabrechnungen haben, melden Sie sich ungeniert bei zevvy – wir sind für Sie da!

*Die Angaben sind als unverbindliche Vorlage frei benutzbar.