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Publiziert: 30 März 2022
Aktualisiert: 06 März 2024

Zukünftige virtuelle ZEV und Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG)

Virtuelle Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (Virtuelle ZEV) und Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) gibt es bisher noch nicht offiziell in der Schweiz, sind aber im Prozess der Zulassung. In diesem Text erklären wir die Grundlagen dieser zukünftigen Modelle.

Vorteile virtueller ZEV

Die aktuelle ZEV-Regelung hat deutliche Vorteile zu anderen Energie-Konzepten.

Es gibt klare Systemgrenzen wodurch deutlich wird, wo die Bestimmungen des Verteilnetzbetreibers enden und wo der privatrechtlich organisierte Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) beginnt.

Die Regelung hat jedoch auch offensichtliche Nachteile, insbesondere für Projekte, die aufgrund der Notwendigkeit neuer Leitungen oder dem Austausch bestehender Zähler verhindert wurden.

Bei einer virtuellen ZEV
können die bestehenden Leitungen in unmittelbarer Nähe verwendet werden (z.B. bei einer Überbauung mit verschiedenen Häusern aber einem gemeinsamen Hausanschlusskasten). Solche Konzepte spielen typischerweise innerhalb einer konkreten Nachbarschaft und in der gleichen Netzebene bei Bestandsbauten eine Rolle. Somit fallen weiterhin keine Netzentgelte für die lokale Übertragung im näheren Umfeld an. Gleichzeitig wird an einem physischen Umbau der Gebäude und generell an Kosten gespart.

Beachten Sie: Die gesetzlichen Details werden aktuell im politischen Prozess erarbeitet. Die Gesetzgebung wird voraussichtlich 2024 verabschiedet werden. Die Umsetzung von virtuellen ZEV bei zevvy sind nach aktuellem Kenntnisstand möglich.

Die untenstehende Original-Folie von Jürg Grossen zeigte bereits 2022 interessante Details zum angedachten Konzept, damals noch unter dem Sammelbegriff "timbre local".

Quelle: Photovoltaik-Tagung vom 29.3.2022

Timbre Local
Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG)

Diese Gemeinschaften, international auch als "Energy Communities" bezeichnet, können einen grösseren Raum einnehmen als ein ZEV. Beim Konzept einer LEG werden weitere Verbraucher über das öffentliche Netz erschlossen, und es entstehen Möglichkeiten, den Solarstrom lokal im grösseren Raum zu verkaufen, zum Beispiel von einer Scheune zu einer Überbauung am anderen Ende des Dorfes.

Die Revision des Energie- und Stromversorgungsgesetzes (Mantelerlass) soll mögliche Spannungen zwischen dem Energieversorger und den privaten Bauherren vermeiden. Beispielhaft für solche Spannungen könnte sein, dass bestimmte Energieversorger es als Verlust sehen, wenn die ehemals gebundenen Kunden plötzlich selbst lokal Solarstrom beziehen oder handeln können.

Es bedarf daher klarer Spielregeln bezüglich der Ausdehnung von LEG, der Aufteilung von Verwaltungskosten, der Abrechnungspflicht VNB, Tarifen und so weiter, welche mit dem Mantelerlass verabschiedet werden.

Bleiben Sie auf dem aktuellen Stand indem Sie sich hier einschreiben.

Weitere Informationen finden Sie unter Gemeinde LEG.

Weitere Quellen

Swissolar publiziert zur gegebenen Zeit weitere Informationen zu LEG.


Webinar am 12 September 2024:

Schreiben Sie sich unter https://www.zevvy.org/de-CH/events ein für eine Diskussion zum Mantelerlass mit zevvy und Vela Solaris